Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht - Schnepper Melcher Rechtsanwalt in Freiburg

Neue Grundstücksbewertung ab 2023 – Handeln erforderlich?

Alle Grundstücksbesitzer, die sich mit dem Gedanken einer vorweggenommenen Erbfolge – also der lebzeitigen Vermögensübertragung an Kinder – beschäftigen, aufgepasst:

Im sog. „Jahressteuergesetz 2022“, das noch in diesem Jahr parlamentarisch beschlossen werden soll, ist vorgesehen, dass Immobilien ab 2023 steuerlich deutlich höher bewertet werden. Das hat Auswirkungen u.a. auf Schenkungs- und Erbschaftssteuern.

So wird die Nutzungsdauer von Immobilien von 70 auf 80 Jahre erhöht und die Minderung des Alterswerts wird geringer, der Wert der Immobilie dadurch höher. Auch wird der Sachwertfaktor künftig je nach Region und Immobilie von 0,9 bis 1,1 auf 1,3 bis 1,5 steigen. Zudem wird ein Regionalfaktor eingeführt, der in Boom-Regionen zu einer weiteren steuerrelevanten Erhöhung des Immobilienwertes führen wird. Außerdem werden beim Ertragswertverfahren Kostenpauschalen geändert und nur noch konkrete Nachweise dafür akzeptiert, was ebenfalls zu einer Werterhöhung führen wird (Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.11.2022)

Bei beabsichtigter Grundbesitzübertragung auf nahe Angehörige sollte deshalb nunmehr überlegt werden, dies noch im laufenden Kalenderjahr zu beurkunden. Notartermine sind derzeit besonders gefragt. Eile ist geboten ! Auf jeden Fall sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.

Aktuell sind von der Politik bereits Vorschläge gemacht worden, die erbschaftssteuerlichen Freibeträge zu erhöhen. Das Thema bleibt spannend, wir werden Sie weiter informieren.