Schnepper Melcher Rechtsanwälte in Freiburg

Stolperstein-Gedenkorte sind vor Corona-Leugnern geschützt

Die Justizbehörde im Saarland haben sich erfreulicherweise eindeutig positioniert: Ein vor kurzem von dem Amtsgericht St. Ingbert erlassener Strafbefehl, mit dem die Gleichsetzung nationalsozialistischen deutschen Unrechts mit dem Einschränkungen der Corona-Pandemie als Volksverhetzung gewertet und eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen verhängt wurde ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden.

Was war passiert?

An verschiedenen Stellen im Saarland wurden Zettel an auf den Straßen aufgebrachten „Stolpersteinen“ niedergelegt, mit denen unter der Überschrift „Es begann immer mit Ausgrenzung“ ein Zusammenhang der Judenverfolgung mit den pandemiebedingten Rechtseinschränkungen hergestellt wurde. Auf den Zetteln wurde dazu aufgerufen, Kerzen aufzustellen und zwar weiße für Ungeimpfte, rote für Geimpfte.

Im Laufe der Ermittlungen hatte sich herausgestellt, dass verantwortlich für diese Aktion eine Landtagskandidatin der Partei „Die Basis“ war, die als rechtsradikaler parteipolitische Arm der „Querdenken“-Bewegung gilt.

„Stolpersteine“ sind kleine Pflastersteine, die mit Messing überzogen im Straßengrund eingebracht mit den Lebensdaten von Menschen, die seinerzeit einmal an dem Ort gelebt haben, versehen sind und in der Zeit des deutschen Faschismus verfolgt, ermordet, deportiert und sonstwie drangsaliert bzw. mißhandelt wurden.

Wie liefen die polizeilichen u.a. Ermittlungen?

Im Januar 2022 nahm die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Ermittlungen auf, auch weil ein engagierter Bürger wegen des Verdachtes der Relativierung der Gräuel des deutschen Faschismus und der Verunglimpfung der Opfer Strafanzeige erstattet hatte. Nach einigen Monaten der Ermittlung wurde bei dem o.g. Amtsgericht der Erlass eines Strafbefehls beantragt, da – so berichtet die SÜDDEUTSCHE am heutigen 19.09.2022 – solcherart Provokationen den öffentlichen Frieden stören könnten. Der Strafbefehl wurde erlassen, die Dame hatte dagegen zunächst Einspruch erhoben, diesen jetzt aber wieder zurück gezogen.

Das Ergebnis:

Es ist positiv zu bewerten, dass mit diesem strafrechtlichen Vorgehen konsequent jeglichen Verharmlosungen der Gräuel des Faschismus und Gleichsetzungen mit den Corona-Maßnahmen ein Riegel vorgeschoben wird. Wie mit diesen „Leugnern“ umzugehen ist hat nach dem SZ-Bericht der Oberbürgermeister von St. Ingbert bewiesen: Er hat der Täterin das „Tagebuch der Anne Frank“ zukommen lassen.