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Endlich: Sexuelle Orientierung darf bei Blutspende keine Rolle mehr spielen!

Es wird auch zeitlich: Endlich sollen Gesetz und Richtlinien so geändert werden, dass vor allem schwulen Männern keine Nachteile im Bereich der Transfusionsmedizin mehr entstehen.

In einem Beitrag der „Ärztezeitung“ vom 10.01.2023 heißt es:

„Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz hervor, über den das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. ‚Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein‘, heißt es darin.

Mit der geplanten Gesetzesänderung wird die Bundesärztekammer verpflichtet, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben“, sagte Lauterbach. „Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist.“

Nach der derzeit gültigen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit ‚einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner‘ hatten. Bei allen anderen Personen besteht die viermonatige Sperre dagegen nur bei ‚häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern‘.

Die Richtlinie war zuletzt 2021 zwar leicht entschärft worden; die Deutsche Aidshilfe und andere Verbände sprachen aber weiterhin von einer Diskriminierung von Schwulen. Im Koalitionsvertrag einigten sich die Ampel-Parteien schließlich darauf, für eine Gleichbehandlung zu sorgen.

Nach dem Entwurf des Änderungsantrags wird nunmehr vorgeschrieben, dass das sexuelle Risiko, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nur auf „Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person“ ermittelt werden darf. „Gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungstatbestände sind insoweit nicht mehr zulässig“, heißt es in der Begründung. Zudem dürften die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spendewilliger Personen als solche keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein.

Seit der Aids-Krise in den 80er Jahren war es Männern, die Sex mit Männern haben, zunächst verboten, Blut zu spenden. Das Spendeverbot wurde damit begründet, dass das Sexualverhalten der genannten Personen ‚ein Risiko für den Empfänger von Blutprodukten‘ mit sich bringen könne.“

Die aktuell noch geltende „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ können Sie auf der Homepage der Bundesärztekammer einsehen und durch Klicken hier ansteuern.