Fachbereiche der Rechtsanwälte der Kanzlei Schnepper Melcher in Freiburg

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2023 – Fachanwältin stellt vor!

Die Düsseldorfer Tabelle, die die Regelsätze für den Kindesunterhalt sowie Selbstbehaltsätze für den Unterhaltspflichtigen festlegt, wird zum 01.01.2023 angepasst.

Für die Unterhaltsberechtigten erhöhen sich die Bedarfssätze. Bei der Anrechnung des hälftigen Kindergeldes wird das Kindergeld ab 2023 mit € 250,00 einheitlich je Kind berücksichtigt.

Für Studenten mit eigenem Haushalt erhöht sich der monatliche Bedarf von € 860,00 auf € 930,00, bei einer Warmmiete von € 410,00. Bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern kann nach oben abgewichen werden.

Auch für den Unterhaltsverpflichteten ändern sich die Bedarfssätze. So steigt der notwendige Eigenbedarf ( Selbstbehalt ) eines Erwerbstätigen gegenüber minderjährigen oder privilegierten Kindern bis 21 Jahre von € 1.160,00 auf € 1.370,00 ( bei einer Warmmiete von € 520,00 ). Gegenüber Studierenden mit eigenem Haushalt erhöht sich der Eigenbedarf auf € 1.650,00 ( angemessener Eigenbedarf ).

Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, wird aber von den Gerichten als Maßstab und Richtilinie zur Berechnung des Unterhalts herangezogen.

Die Tabelle kann hier eingesehen werden.