Rechtsanwalt Kanzlei Schnepper Melcher in Freiburg

Keine Reichsbürger ins Beamtenverhältnis!

Der Verwaltungsgerichtshof Bayern (BayVGH) hat mit Urteil vom 20.03.2024 festgestellt, dass eine Nähe zur „Reichsbürger-Szene“ auf die Verfassungsfeindlichkeit eines Beamten schließen lasse und dieser daher aus dem Dienst entfernt werden könne.

Zu entscheiden war der Fall eines knapp 60 Jahre alten Maschinenbau-Professors: Dieser hatte sich in verschiedenen Schreiben an Behörden u.a. zweifelnd über die Rechtsordnung der Bundesrepublik geäußert und den Staat als solchen nicht anerkannt. Auf eine Disziplinarklage des Dienstherrn wurde der beamtete Professor mit Urteil des zuständigen Verwaltungsgerichtes vom 27.09.2022 aus dem Dienst entfernt, diese Urteil wurde jetzt vom BayVGH bestätigt.

Das Berufungsgericht sah die Entfernung des Professors aus dem Beamtenverhältnis als angemessen und verhältnismäßig an, da die betroffene Person seine Nähe zur Reichsbürgerszene in dem Verfahren auch nicht in Abrede gestellt hatte. So war Anlass des Verfahrens die Beantragung von Staatsangehörigkeitsausweise für angebliche „Königreiche Preußen“ bzw. Württemberg oder Bayern. Alleine stelle nach Auffassung des BayVGH eine Verletzung der Verfassungstreuepflicht von Beamten dar, was die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertige. Gleiches gelte, da er sämtliche staatliche Institutionen durchgängig als „Firmen“ betrachte und damit deren demokratische Legitimität in Abrede gestellt habe.

Schließlich hatte der beamtete Professor auch Stammtische unter dem Motto „Wie entgehe ich erfolgreich dem Rechtsystem bzw. Fallstricken der BRD“ organisiert.

(Das komplette Urteil BayVGH, 20.03.2024, 16a D 23.143, kann durch Anklicken hier gelesen werden; ein Grundsatzurteil zu der Thematik hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits im Dezember 2021 gefällt, diese kann hier nachgelesen werden: BVerwG, 02.12.2021, 2 A 7.21)