Fachbereich Mediation

Mediation

In der Familienmediation können außergerichtlich Lösungen entwickelt werden, die von allen Beteiligten als fair und befriedigend empfunden werden, z.B. für die Belange der Kinder, den Unterhalt und die Vermögensaufteilung. Wir vermitteln neutral, achten auf Fairness und unterstützen die Verhandlungspartner, verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und einen verbindlichen Vertrag zu entwickeln, der bei Bedarf notariell beurkundet werden kann.

In der Mediation bei Auseinandersetzungen um ein Erbe oder Testament moderieren wir Verhandlungen etwa zwischen Eltern und Kindern, Geschwistern, Erben und Pflichtteilsberechtigten oder zwischen mehreren Erben.So können außergerichtlich Lösungen entwickelt werden, die von allen Beteiligten als fair und befriedigend empfunden werden. Der/die Mediator/in vermittelt neutral, achtet auf Fairness und unterstützt die Verhandlungspartner, verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und einen verbindlichen Vertrag zu entwickeln, der bei Bedarf notariell beurkundet werden kann.


Manuela Büchler, Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin – Cooperative Praxis
Erbrecht

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