Rechtsanwalt Kanzlei Schnepper Melcher in Freiburg

Anwohnerparken in Freiburg – das bleibt ein Dauerthema!

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 13.06.2023 (Az. 9 CN 2.22) die Satzung der Stadt Freiburg über die Erhebung von Bewohnpark-Gebühren aufgehoben.

Die Aufregung in der Stadt war groß: Vor allem die „Auto-Lobby“ hatte mächtig Druck gegen die seit dem 01.04.2022 geltenden neuen Parkgebühren in sog. „Anwohnerzonen“ im Stadtgebiet von Freiburg gemacht. Mit dem Ziel, die stets hohe Inanspruchnahme öffentlichen Raumes durch Kraftfahrzeuge angemessen mit Gebühren zu erheben, galt seit dem Frühjahr 2022 in Freiburg abhängig von der Fahrzeuglänge ein Stufentarif für Anwohnerparkausweise zwischen € 240 und € 480 pro Jahr. Die Stadt hatte diese neuen Gebühren in einer kommunalen Satzung festgelegt.

Ein ehemaliger FDP-Gemeinderat und Inhaber einer bekannten Freiburger Fahrschule hatte gegen diese Satzung geklagt und sehr öffentlichkeitswirksam stets argumentiert, die Gebühren seien deutlich überhöht. Bei dem erstinstanzlich zuständigen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dieser Kläger kein Glück: Mit Urteil vom 13.07.2022 wurde die Normenkontrollklage abgewiesen (Az. 2 S 808/22).

Anders hat jetzt das BVerwG entschieden: Die Freiburger Satzung wurde aufgehoben. Allerdings nicht – wie vom Kläger vorgetragen – wegen die Überhöhung der Parkgebühren, sondern aus formalen Gründen: Die Regelung in Form einer Satzung sei unzulässig, auch die Abstufung der Gebühren nach Wagenlänge verletzte den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG und für die ebenfalls geregelte Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen fehle eine Rechtsgrundlage.

Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht, aus der durch Anklicken hier zu findenden Pressemitteilung des Gerichts gehen jedoch bereits die Einzelheiten hervor.

Es bleibt zu hoffen, dass die Stadt Freiburg einen Weg findet, die aus Sicht des Autors dieser Zeilen eher zu noch niedrigen Gebühren, wie geplant für die Zukunft rechtssicher umzusetzen. ‚Der Deutschen liebstes Kind‘, das Auto und die dafür in Freiburg zu entrichtenden Parkgebühren bleiben somit ein Dauerthema.