„From the river to the sea…“ – Kriegsauswirkungen auf die deutsche Justiz

Erstmalig befasst sich ein familienrechtliches Obergericht mit der durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz (Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe) vom 12.12.2019 veränderten Rechtslage.

Seit 01.01.2020 werden danach Kinder für den Unterhalt der Eltern nach §§ 1601 ff BGB nur dann herangezogen, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Jahresgrenze von brutto € 100.000,00 übersteigt. Mit der neuen Einkommensgrenze erscheint es jedoch auch angemessen, die Selbstbehaltsätze auf einen Betrag zu erhöhen, der dem Gesamteinkommen von € 100.000,00 entspricht.

In seiner Entscheidung vom 06.03.2024 hat sich das OLG München nun erstmals grundlegend zu dieser Thematik geäußert. In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach zu vermuten ist, dass bei einem Einkommen bis zum Doppelten des Höchstsatzes der Düsseldorfer Tabelle (aktuell € 11.000,00 monatlich ) bei Ehegatten vollständig konsumiert werde mit der Folge, dass bis zu einem Unterhaltsbedarf von € 5.500,00 von einem vollständigen Verzehr auszugehen ist, sieht es das OLG als konsequent an. Den Selbstbehalt im Elternunterhalt auf dieses Niveau anzuheben.

Nach Auffassung unserer Fachanwältin für Familienrecht Kerstin MORAT überzeugt die Begründung des OLG stellt einen guten Weg da, die Akzeptanz bei den Betroffenen zu fördern. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesgerichtshof (BGH) in der Entscheidung über die eingelegte Rechtsbeschwerde diesem Pfad folgen wird.

(Die Entscheidung des OLG München zum Az. 2 UF 1201/23e kann durch Anklicken hier nachgelesen werden)

Weitere Beiträge von Heiko Melcher

Und immer wieder Fußball: Aufenthaltsverbot bestätigt

VG Münster lehnt Eilantrag eines Fußballfans gegen ein vom Polizeipräsidium Münster für das Fußballspiel Preußen Münster gegen den 1. FC Magdeburg erlassenes Aufenthaltsverbot ab

Landgericht: Ärzte dürfen keine Termine gegen Geld vergeben

Verbraucherzentrale lässt Arzt gerichtlich untersagen, von gesetzlich Versicherten Geld für eine schnellere Terminvergabe zu verlangen.

Neues zu Wahlleistungsvereinbarung in Krankenhäusern bei Chefarztbehandlungen

Aktuelles zur vereinbarten Chefarzt-Behandlung in Krankenhäusern und ihre Stellvertretung

BGH: In Arzthaftungssachen muss Gericht Kritik aufgreifen

Fundierte Kritik an Aussagen eines medizinischen Gutachters muss ein Gericht überprüfen und kann diese nicht ohne weiteres Gutachten übergehen

Der Fall aus dem Alltag: Das Foulspiel im Fussball!

Verschulden des Spielers trotz objektiven Regelverstoßes nicht gegeben

Umfassende Aufklärung bei Frage Operation oder konservatives Vorgehen erforderlich!

In welchem Umfang muss bei einer Wirbelsäulen-Behandlung die Aufklärung des Patienten erfolgen

Patientenunterlagen können bald kostenlos herausverlangt werden

Bislang sah das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 630g Abs. 2 S. 2 vor, dass Patienten den Krankenhäusern oder Ärzten, bei denen sie ihre Behandlungsunterlagen anfordern, die notwendigen Kosten zu erstatten haben.