Kein neues Berufsrecht für Physiotherapeuten in absehbarer Zeit!

Das völlig überholte Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG-Berufsgesetz) aus dem Jahr 1994 wird auch 2025 weiter die Grundlage für die Ausbildung dieser Berufsgruppe bilden. Ende 2023 hatte das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf für das Physiotherapieberufe-Reformgesetz (PhyThBRefG) vorgelegt – doch diese Vorlage wird nicht mehr über das Entwurfsstadium hinauskommen.

PhyThBRefG bleibt Zukunftsmusik

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe "Linken" hervor. Der Entwurf befindet sich danach seit längerer Zeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Die Bundesregierung verfolgt nach dieser Antwort das Ziel weiter, die Ausbildungsreform in der Physiotherapie voranzubringen, da das aktuelle Berufsgesetz nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäße Ausbildung entspreche.

Damit bleiben auch primärqualifizierende Studiengänge in der Physiotherapie, die bundesweit im Rahmen einer Modellklausel an 13 Hochschulen etabliert wurden, vorerst ohne die Perspektive einer Weiterentwicklung: Obwohl in zwei Evaluierungsberichten eine regelhafte hochschulische Ausbildung insbesondere in der Physiotherapie „weit überwiegend als möglich und geboten erachtet“ wurde, so die Bundesregierung in ihrer Antwort.

„Vollakademisierung kommt nicht in Betracht“

Abweichend von der Position der maßgeblichen Verbände der Physiotherapeuten plant die Bundesregierung nur eine Teilakademisierung der Ausbildung im Umfang von 10 - 20 Prozent eines Jahrgangs. Damit orientiere sich die Regierung an den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu „Perspektiven für die Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe“.

Eine Vollakademisierung der Berufe in der Physiotherapie komme nicht in Betracht – „insbesondere aufgrund der Größe der Berufs- bzw. Auszubildendengruppe, der Möglichkeit einer sinnvollen Stufung der Kompetenzen bezogen auf die Versorgungsleistungen und des hohen Fachkräftebedarfs“, so die wird in der Antwort zur Begründung angefügt. Zudem solle mit der Teilakademisierung der Physiotherapie auch den Bedarfen von blinden und sehbehinderten Menschen beim Zugang zum Beruf Rechnung getragen werden

(Einen Überblick über den Gesetzentwurf finden Sie durch Anklicken hier).

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