Familienrecht
Ehescheidungen und Folgesachen
Wir unterstützen und begleiten Sie
- in Scheidungssachen, der entsprechenden Strategieentwicklung und allen sich daraus ergebenden Konfliktsachen;
- im Güterrecht und beim Zugewinnausgleich;
- im Unterhaltsrecht (Stichworte: Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt);
- im gesamten Sorge- und Umgangsrecht (elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht)
- bei dem Versorgungsausgleich
- im außergerichtlichen Konfliktlösungsverfahren
Cooperative Praxis
Die Cooperative Praxis ist ein anwaltlich betreutes, ausschließlich außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung. Das Verfahren ist besonders geeignet für alle familienrechtlichen Angelegenheiten, aber auch für die meisten anderen Rechtsgebiete. Auf der Grundlage von Achtung und Fairness erarbeiten die Beteiligten mit Unterstützung ihrer jeweiligen Anwälte eine selbstverantwortete Entscheidung.
Eheverträge
Bei den notariell zu beurkundenden Eheverträgen handelt es sich streng genommen nur um Vereinbarungen zum Güterstand. Der gesetzliche Güterstand ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei handelt es sich um eine Form der Gütertrennung mit der Maßgabe, dass der unterschiedlich hohe Vermögenserwerb der Ehegatten während der Ehe ausgleichspflichtig ist.
Als sonstige durch Ehevertrag zu wählende Güterstände nennt das Gesetz noch die absolute Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Letzteres kommt kaum noch vor.
Diese Güterstände können unter Vorsorgeaspekten ehevertraglich modifizierend ausgestaltet werden.
Grenzüberschreitende und Internationale Familiensachen
Sofern Ihre Ehe oder Ihr familienrechtliches Anliegen grenzüberschreitende oder internationale Bezüge aufweist, können wir auf eine hohe Kompetenz im Familienrecht der Länder der Europäischen Union verweisen und versuchen ggfs. unter Hinzuziehung nationaler Anwälte über das Anwaltsnetz „Legal Netlink Alliance“ Ihre international-familienrechtlichen Fragestellungen zu beantworten. Das materielle Scheidungsrecht bestimmt sich nach der Rom-III-Verordnung der EU in erster Linie nach dem letzten gewöhnlichen gemeinsamen Aufenthalt.
Kerstin Morat, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin – Cooperative Praxis
Sekretariat: Beate Borchert
Telefon: +49 (0) 761 79187–21
Telefax: +49 (0) 761 79187–78
E-Mail: morat@melcher-morat.de
Manuela Büchler, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin – Cooperative Praxis
Erbrecht
Sekretariat: Andrea Siegert
Telefon: +49 (0) 761 79187 -12
Telefax: +49 (0) 761 79187-78
E-Mail: buechler@melcher-morat.de
Adresse
MELCHER MORAT Rechtsanwälte
Kaiser-Joseph-Str. 262 | Zugang Rempartstraße 1
D-79098 Freiburg
E-Mail kanzlei@melcher-morat.de
Telefon + 49 (0) 761 79187–0
Telefax + 49 (0) 761 79187–78