Berufsverbot 2025: Jetzt geht es gegen rechtsradikale Verfassungsfeinde!

24. September 2025

Die Ablehnung der Einstellung eines Rechtsextremisten in den rheinland-pfälzischen Rechtsreferendar-Dienst war rechtmäßig - das jedenfalls hat in einem erstinstanzlichen, jetzt in der Fachliteratur veröffentlichen Beschluss das VG Koblenz bereits am 09.05.2025 entschieden.

Der Fall:

Ein Jurastudent hatte das Examen bestanden und sich beim OLG Koblenz auf die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst beworben. In der Vergangenheit war er Mitglied der "Jungen Alternative für Deutschland" sowie des Vereins "Ein Prozent e. V.". Beide Organisationen werden seit dem Frühjahr 2023 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Das OLG Koblenz lehnte die Einstellung ab – mit Verweis auf fehlende Verfassungstreue. Dagegen beantragte der Bewerber einstweiligen Rechtsschutz – ohne Erfolg.

Die Entscheidung:

Nach Auffassung des VG Koblenz fehlt dem Antragsteller der erforderliche Anordnungsanspruch. Nach dem Landesgesetz über die juristische Ausbildung und dem Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz ist die Zulassung zum Vorbereitungsdienst an die persönliche Eignung geknüpft. Maßgeblich sei dabei, dass sich angehende Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssten.

Dem werde der Bewerber nicht gerecht, so das Verwaltungsgericht. In einem von ihm veröffentlichten Roman würden schwarze Menschen durch menschenverachtende Bezeichnungen pauschal herabgewürdigt, wörtlich heißt es dort, "Affenjungen" sollten keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Zudem enthalte der Text die Aussage, ein namentlich genannter dunkelhäutiger österreichischer Fußballspieler könne kein Deutscher oder Österreicher sein. In einem weiteren Beitrag hatte der Bewerber dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine "Demontage des Volksbegriffs" vorgeworfen. Seine Forderung nach einer "positiven Erneuerung Deutschlands" lasse sich im Zusammenhang nur als Hinweis auf die Umkehrung eines vermeintlichen "Bevölkerungsaustauschs" deuten, so das VG Koblenz. Es sei nicht ermessensfehlerhaft, dem nicht verfassungstreuen Antragsteller die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst zu versagen.

Schon das BVerfG hatte in einer Entscheidung im Oktober 2024 klargestellt, dass auch Referendarinnen und Referendare als Teil der staatlichen Rechtspflege Mindestanforderungen an die Verfassungstreue erfüllen müssen. Anlass für diese Entscheidung war der Fall eines Bewerbers, der in der rechtsextremen Kleinstpartei "Der III. Weg" aktiv gewesen war. Auch ihm wurde der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst versagt – mit Verweis auf seine verfassungsfeindliche Gesinnung.

Kommentar:

Die Entscheidung ist ausdrücklich zu begrüßen - wer derart menschenverachtende Positionen vertritt hat im Staatsdienst nichts zu suchen! Alleine die Mitgliedschaft in der AFD oder der - nur halbherzig verabschiedeten - Jugendorganisation JA reicht wohl noch nicht aus, die Verfassungstreue zu verneinen. Allerdings sollte ein Verbot der Partei u.a. endlich von einem dazu befugten Organ beim BVerfG beantragt werden.

Fundstellen:

VG Koblenz, 09.05.2025, 5 L 416/25.KO

BVerfG, 10.10.2024, 2 C 15/23

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