Arzt- und Medizinrecht
Zivil- und strafrechtliche Haftung
Bei einem medizinischen Behandlungsfehler vertreten wir sowohl die niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufler bei der Abwehr von Patientenforderungen wie auch Patienten, die sich in einer Klinik oder einem Krankenhaus falsch behandelt fühlen.
Regelmäßig erfolgt hierbei zunächst die Sichtung und Bearbeitung der Behandlungsunterlagen sowie ein umfangreiches Gespräch mit dem oder den Mandanten. Bei größeren Haftungskomplexen arbeitet der Fachanwalt Heiko Melcher in dem „Kanzleireferat Medizinrecht“ unter Hinzuziehung von medizinisch-beratender Fachkompetenz.
Solche Kompetenz folgt auch aus einem langjährig gewachsenen Netzwerk aus kompetenten Personen aus den Bereichen Finanzen, Controlling, Marketing und Kommunikation.
Praxisberatung
Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Apotheker, Physio- und Ergotherapeuten sowie andere medizinische Heilberufler sind wir für unsere Mandanten tätig in allen Bereichen des Berufsrechts, des Vertragsarztrechts (SGB-V), des ärztlichen oder zahnärztlichen oder des Gesellschaftsrechts anderer medizinischer Heilberufe und beraten auch in sämtlichen Vertragsangelegenheiten (z.B. Finanzierungs-, Miet-, Arbeits- und sonstige Verträge).
Auch die Fragen der maßgeschneiderten Kommunikation eines Heilberuflers werden von uns beantwortet, so etwa zum Recht der neuen Medien, dem Internetrecht und dem beruflichen Werberecht.
In diesem Zusammenhang stehen wir auch bei der Klärung sämtlicher Rechtsfragen vor und während der Gründung einer Praxis eines Heilberuflers zur Verfügung, wir vermitteln Kontakte zu Banken und anderen Beratern und stehen bei der Abgabe bzw. Veräußerung einer Arzt- oder anderen Praxis eines Heilberuflers kompetent mit unserer Anwaltstätigkeit zur Verfügung.
Medizinrecht-Freiburg
Einen weiteren Auftritt dieses Detailbereichs unserer anwaltlichen Tätigkeit finden Sie unter: www.medizinrecht-freiburg.de
Chefarzt-/Belegarzt- und Konsiliararztrecht
Auch in diesen Bereichen stehen wir beratend bei der Vertragsgestaltung und Vertragsklärung zur Verfügung.
Apothekenrecht
Auch in diesem Bereich verfügen wir über das notwendige Know-how zur Beratung von Apothekerinnen und Apothekern, die ihre Apotheke veräußern oder eine neue Apotheke kaufen wollen.
Arzneimittel-Medizinprodukte u. v. m.
Auch auf den sog. „Nebengebieten“ des Arzt- und Medizinrechtes sind wir selbstverständlich gerne für Sie tätig.
Heiko Melcher, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Sekretariat: Jasna Karic
Telefon: +49 (0) 761 79187–31
Telefax: +49 (0) 761 79187–78
E-Mail: melcher@melcher-morat.de
Simon Schröder, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Sekretariat: Jasna Karic
Telefon: +49 (0) 761 79187 – 31
Telefax: +49 (0) 761 79187 – 78
E-Mail: schroeder@melcher-morat.de
Adresse
MELCHER MORAT Rechtsanwälte
Kaiser-Joseph-Str. 262 | Zugang Rempartstraße 1
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E-Mail kanzlei@melcher-morat.de
Telefon + 49 (0) 761 79187–0
Telefax + 49 (0) 761 79187–78