Verwaltungsrecht - Rechtsanwalt bei Schnepper Melcher Rechtsanwälte in Freiburg

VG Freiburg schützt lärmgeplagte Anwohner des Augustinerplatzes

Mit dem heute zugestellten Urteil hat die 4. Kammer des VG Freiburg auf eine von Rechtsanwalt Melcher für zwei lärmgeplagte Anwohner des städtischen Augustinerplatzes in Freiburg erhobene Klage die Stadt Freiburg dazu verurteilt, „geeignete polizeiliche Maßnahmen zur Durchsetzung … der Nachtruhe … zu ergreifen“.

In dem Urteil stellt das Gericht nach gutachterlicher Lärmmessung fest, dass durch die „enormen Richtwertüberschreitungen“ der zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung dienenden Lärmschutz-Richtlinien „gehäufte Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit“ festzustellen sind. Als zur Feststellung der Zumutbarkeit von Lärmauswirkungen geeignete Richtlinie hat das Gericht die „Freizeitlärm-Richtlinie“ angewandt.

Nach dieser wurde von dem Gericht eine „drohende Gesundheitsgefährdung der Anwohner“ des Freiburger Augustinerplatzes festgestellt und die Stadt aufgrund diesese Befundes dafür kritisiert, „dass praktisch, jedenfalls weitgehend, überhaupt nicht mehr gegen nächtliche Lärmstörungen“ auf dem Platz eingeschritten worden sei.

Konkret hat das Gericht in dem Urteil vorgeschlagen, dass die Stadt Freiburg ihren eigenen Gemeindevollzugsdienst mit Aufgaben eines präventiven Vorgehens betrauen könne. Da dies nicht geschehen sei erkennt das Gericht „ein strukturelles Vollzugsdefizit“ der Stadt Freiburg.

Die beiden lärmbetroffenen Anwohner sowie alle Unterstüzter*Innen begrüßen dieses nach einer Verfahrenslaufzeit von mehr als zwei Jahren ergangene erstinstanzliche Urteil. Sie hoffen jetzt auf schnelle und wirksame Maßnahmen der Stadt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das VG Freiburg hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zugelassen.

Das Urteil zum Az. 4 K 805/16 kann hier nachgelesen werden: VG Freiburg Urteil 4 K 8_20181205121449