Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht - Schnepper Melcher Rechtsanwalt in Freiburg

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht

Für die effiziente Sicherung Ihrer Rechte als Vermieter oder Mieter (Verpächter oder Pächter) ist das Vorliegen eines rechtssicheren und praxistauglichen Mietvertrages (Pachtvertrages) unabdingbar. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung, beim Abschluss und bei der Abwicklung von Verträgen im Wohnraummietrecht sowie im gewerblichen Mietrecht, dies insbesondere hinsichtlich

  • Vertragslaufzeiten
  • Mieterhöhungen
  • Geschäftsraum-Mietrecht
  • Kautionsleistungen
  • Betriebs- und Nebenkosten
  • Mietmängel und Minderungen
  • Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Schönheitsreparaturen und Schadenersatzleistungen
  • Abmahnungen und Kündigungen
  • Räumungsverfahren
  • Vollstreckungsverfahren

Weiter unterstützen wir Sie als Teil der Immobilienwirtschaft bei sämtlichen Fragen der Mietverwaltung. Im Bereich der Geschäftsraummiete gilt das Interesse des vermietenden Eigentümers der Erzielung einer angemessenen Rendite für seine Immobilie. Die Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz ist insbesondere für den Mieter eines Gewerberaumes als Büroräumlichkeit, Verkaufsstätte oder Produktionsort von eminenter Bedeutung.


Wohnungseigentumsrecht

Das Recht des Wohnungseigentums ist primär im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Grundstücks- und Grundbuchrecht geregelt.

Wir beraten und vertreten Sie beim Kauf und/oder Verkauf Ihrer Eigentumswohnung oder einer sonstigen Immobilie, wobei ein besonderer Augenmerk der Prüfung der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Teilungserklärung (insbesondere der Gemeinschaftsordnung) gilt.

Beim Kauf von einem Bauträger beraten wir Sie über Ihre vertragliche Position, insbesondere Ihre Gewährleistungsansprüche.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts im engeren Sinne beraten, begleiten und/oder vertreten wir Sie als Wohnungs- oder Teileigentümer

  • in Wohnungseigentümerversammlungen,
  • zu Beschlussfassungen und Vereinbarungen,
  • zu Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan,
  • zu Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,
  • zu Rechten und Pflichten des Verwalters,
  • zu Rechten und Pflichten des Verwaltungsbeirates,
  • zu Beschlussanfechtungen,
  • in Verfahren zur Durchsetzung von Verpflichtungen, Leistungen, Unterlassungen u.a.

Unsere Beratungs- und Vertretungstätigkeit erfolgt selbstverständlich auch für Hausverwaltungen und für Wohnungseigentümergemeinschaften.


Jörg Diebow, Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Sekretariat: Beate Borchert
Telefon: +49 (0) 761 79187–61
Telefax: +49 (0) 761 79187–78
E-Mail: diebow@melcher-morat.de

http://www.dfav-online.de/urkunde?id=10030


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