Oldtimer-Recht - Schnepper Melcher Rechtsanwälte in Freiburg

Oldtimerrecht

Das Oldtimerrecht unterscheidet sich grundsätzlich von den Rechtsverhältnissen im übrigen Kfz-Bereich. Grundlegend ist also die korrekte Einstufung des betreffenden Fahrzeuges: Als Oldtimer (classic car, vintage car [vor 2. Weltkrieg], antique car [vor 1918], brass-era car [Messing-Ära]) werden mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge bezeichnet.

Kaufrechtliche Besonderheiten bestehen wegen der Klassifizierung eines Fahrzeuges nach den marktüblichen Noten (1 bis 5), wegen der Qualitäts- und Zustandsangaben im Kaufvertrag, wegen – auch steuerrechtlicher – Besonderheiten des Erwerbs aus dem (Nicht-) EU-Ausland u.a.

Wir beraten Sie zu speziellen Zulassungsfragen sowie zur Bedeutung und Einsatzart der unterschiedlichen Kfz-Kennzeichen. Hervorzuheben ist die steuerliche und versicherungstechnische Begünstigung bei der Kfz-Zulassung historischer Fahrzeuge (H-Kennzeichen). Für die Behandlung von Versicherungsfragen sowie im Verkaufsfall ist ein Verkehrswertgutachten von erheblicher Bedeutung. Einkommensteuerrechtlich kann die Haltung eines Oldtimers als Geschäftswagen interessant sein.

Vor dem Besuch spezialisierter Werkstätten beraten wir Sie zu den werkvertraglichen Besonderheiten, die zum einen für Reparaturen bei Unfallabwicklungen und zum anderen bei Restaurierungen zu beachten sind.

Eine fachkundige Beratung bieten wir Ihnen auch bei Fragen des Transports oder der Vermietung von Oldtimern sowie bei der Veranstaltung von Oldtimertreffen oder Oldtimerrallys.

Schließlich bieten wir Ihnen erbrechtliche Regelungen zur Erhaltung Ihres Fahrzeuges oder Ihrer Sammlung für (die) nachfolgende(n) Generation(en).


Jörg Diebow, Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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