Familienrecht, Scheidung, Ehevertrag - Schnepper Melcher Rechtsanwälte in Freiburg

Interessante rechtspolitische Vorschläge

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) – die Interessenvertretung der Anwaltschaft, in der sich 63.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus über 250 örtlichen Anwaltvereinen im In- und Ausland zusammenfinden, und der auch viele Kanzleianwälte angehören, fordert u.a. erneut eine Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen und in FamFG-Erbsachen, die es bisher nicht gibt.

Die neu geschaffenen Richterstellen für den BGH sollten dazu genutzt werden, endlich gleiches Recht zu gewähren. Des Weiteren befürwortet der DAV eine Spezialisierung der Gerichte, gerade auch in Erbsachen. Ziel sollte die Einführung eines Großen Nachlassgerichts sein.

In einer Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Elektronischer Rechtsverkehr, Erbrecht, Familienrecht und Zivilverfahrensrecht zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften heisst es dazu auch:

„Der DAV spricht sich gegen die geplante dauerhafte Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden aus um ungerechtfertigte Beschränkungen von Rechtsschutzmöglichkeiten zu vermeiden. Er kritisiert insbesondere die Pläne zur Einführung eines Papier-Empfangsbekenntnisses im elektronischen Rechtsverkehr. Einer fachlichen Spezialisierung gibt der DAV den Vorzug gegenüber einer allgemeinen Hinzuziehung von Sachverständigen, die mit dem Beibringungsgrundsatz nicht in Einklang zu bringen ist.“

Und weiter:

„Des Weiteren befürwortet der DAV eine Spezialisierung der Gerichte sehr, insbesondere auch in Erbsachen, die wirtschaftlich immer bedeutsamer werden und oft sehr komplex sind. Ziel sollte die Einführung eines Großen Nachlassgerichts sein (DAV-Initiativstellungnahme Nr. 51/2017). Es ist einem Laien und auch vielen Juristen kaum zu erklären, warum es nach dem Abschluss des Erbscheinsverfahrens vor dem Nachlassgericht noch die Möglichkeit gibt, einen streitigen Zivilprozess durch alle Instanzen zu führen, um letztlich das gleiche Ziel zu erreichen: die Klärung der Erbrechtsverhältnisse. Die Einführung des Großen Nachlassgerichts würde diese Problematik lösen, kurz: Ein Lebens- (besser: Sterbens-)sachverhalt und ein Gericht (besser noch: ein Richterkollegium).“