
Bau- und Architektenrecht
Privates Baurecht
Grundlegend sind das werkvertragliche Baurecht und das Gewährleistungsrecht nach dem BGB sowie nach den spezialrechtlichen Vorschriften der VOB/B, der VOB/C und flankierenden Normen, weiter das Grundstücks- und Grundbuchrecht.
Die genaue Bestimmung des Inhalts und der Ziele Ihres Bau- oder Werkvertrags (Angebote, Leistungsverzeichnisse, Baubeschreibungen, Sicherheitsleistung, Bürgschaften, Vertragsgestaltung) sind von erheblicher Bedeutung für Ihren Erfolg.
Den Grundstein für eine erfolgreiche Bauphase legen Sie durch solide Verträge und eine kompetente Rechtsberatung.
Ob Sie bauen oder bauen lassen: Aufgrund unserer Spezialisierungen dürfen Sie in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Beweis- und Klageverfahren auf unsere kompetente Vertretung zählen.
Architektenrecht
Das Architektenrecht setzt sich aus vielfältigen Rechtsvorschriften zusammen, die insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), weiter im Bereich des Urheberrechts kodifiziert sind.
Im Bereich des Architektenrechts werden durch uns Architekten, Statiker und sonstige bauvorlageberechtigten Personen sowie private bzw. gewerbliche Bauherren bei
Fragen von Gestaltung und Inhalt des Architektenvertrags (Architektenvertragsrecht),
der Durchsetzung oder der Abwehr von Honorarforderungen (Architektenhonorarrecht),
der Geltendmachung oder der Abwehr von Haftungsansprüchen (Architektenhaftpflichtrecht),
Fragen zu Urheberrechten (Architektenurheberrecht)
beraten und außergerichtlich sowie gerichtlich vertreten.
Jörg Diebow, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Sekretariat: Angela Gawlik
Telefon: +49 (0) 761 79187–61
Telefax: +49 (0) 761 79187–78
E-Mail: diebow@melcher-morat.de


Adresse
MELCHER MORAT Rechtsanwälte
Kaiser-Joseph-Str. 262 | Zugang Rempartstraße 1
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E-Mail kanzlei@melcher-morat.de
Telefon + 49 (0) 761 79187–0
Telefax + 49 (0) 761 79187–78