Bau- und Architektenrecht

Privates Baurecht

Im werkvertraglichen Baurecht kümmern wir uns etwa um das Gewährleistungsrecht nach dem BGB sowie nach den spezialrechtlichen Vorschriften der VOB/B, der VOB/C u.a. wie allgemein um das gesamte Grundstücks- und Grundbuchrecht.

Dabei wird der Grundstein für eine erfolgreiche Bauphase durch solide Verträge und eine kompetente Rechtsberatung gelegt, die wir gerne für Sie aufsetzen bzw. leisten oder prüfen.

Ob Sie bauen oder bauen lassen: Aufgrund unserer Spezialisierungen dürfen Sie in außer-gerichtlichen wie in gerichtlichen Beweis- und Klageverfahren auf unsere kompetente Vertretung zählen.

Architektenrecht

Wir vertreten im Bereich des Architektenrechts Architekten, Statiker und sonstige bauvorlageberechtigten Personen sowie private bzw. gewerbliche Bauherren bei Fragen von Gestaltung und Inhalt des Architektenvertrags, der Durchsetzung oder der Abwehr von Honorarforderungen und der Geltendmachung oder der Abwehr von Haftungsansprüchen u.a.m.

Unser Team

Jörg Diebow

Bau- und Architektenrecht | Miet- und Wohneigentumsrecht

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Sie helfen, wenn Sie uns im nachfolgenden Formular bereits einige Informationen geben können, damit wir bei einem persönlichen oder Online-Erstgespräch schon die ersten wichtigsten Fakten kennen.