Rechtsanwalt Kanzlei Schnepper Melcher in Freiburg

Endlich Genderparität – zumindest beim Bundessozialgericht (BSG)

Paritätische Besetzung des Richterinnen- und Richterstellen am Bundessozialgericht ab 1. April 2022 (verweist auf: Parität am Bundessozialgericht)

Mit diesem Logo-Foto teilt das oberste deutsche Sozialgericht mit, dass erstmals seit seiner Gründung im Jahr 1954 das Bundessozialgericht (BSG) paritätisch besetzt ist. Mit der Ernennung einer weiteren Bundesrichterin zum 1. April 2022 werden die insgesamt 42 Richterinnen- und Richterstellen des BSG je zur Hälfte mit Frauen und Männern besetzt sein. Ebenfalls zum 1. April 2022 erhöht sich der Frauenanteil bei den Senatsvorsitzenden. Durch die Ernennung einer weiteren Vorsitzenden Richterin leiten – einschließlich Präsident und Vizepräsidentin – 6 Vorsitzende Richterinnen und 4 Vorsitzende Richter die insgesamt 12 Senate des Bundessozialgerichts.

Es bleibt zu hoffen, dass dies Vorbild für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung ist.